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Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Stadtplatz 39, 83278 Traunstein |
Telefon: | 086165219 |
Fax: | 086165201 |
E-Mail: | info@stadt-traunstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dorfplatz 15, 83365 Nußdorf |
Telefon: | 08669873711 |
Fax: | 08669873725 |
E-Mail: | info@nussdorf-chiemgau.de |
Anschrift: | Burgstraße 2, 83362 Surberg |
Telefon: | 0861989680 |
Fax: | 08619896822 |
E-Mail: | info@gemeinde-surberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf |
Telefon: | 08662498762 |
Fax: | 08662498752 |
E-Mail: | gemeinde@siegsdorf.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 20, 83339 Chieming |
Telefon: | 08664988627 |
Fax: | 08664988635 |
E-Mail: | gemeinde@chieming.de |
Anschrift: | Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstätt |
Telefon: | 0866198870 |
Fax: | 08661988740 |
E-Mail: | gemeinde@grabenstaett.de |
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Traunstein im gleichnamigen Landkreis liegt im Chiemgau am Fluss Traun und wurde 1245 erstmals urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist Traunstein für den traditionellen Georgiritt, die Traunsteiner...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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