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Finanzämter in Cottbus - Öffnungszeiten

Info zu Finanzamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Finanzamt Cottbus
5.99 km von Cottbus
Anschrift:Vom-Stein-Str. 29, 03050 Cottbus
Telefon:035549914922
Fax:035549914150
E-Mail:poststelle.fa-cottbus@fa.brandenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo Do Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Cottbus

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Finanzamt Calau
32.18 km von Cottbus
Anschrift:Springteichallee 25, 03205 Calau
Telefon:0354183116
Fax:0354183100
E-Mail:poststelle.fa-calau@fa.brandenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo Do Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(2)
Finanzamt Hoyerswerda
39.91 km von Cottbus
Anschrift:Pforzheimer Platz 1, 02977 Hoyerswerda
Telefon:035714600
Fax:035714601050
E-Mail:poststelle@fa-hoyerswerda.smf.sachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 07:30-15:30,
Di 07:30-17:00,
Mi 07:30-13:00,
Do 07:30-18:00,
Fr 07:30-12:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.

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