Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 10, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 03371672323 |
Fax: | 03371672409 |
E-Mail: | ordnungsamt@luckenwalde.de |
Anschrift: | Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 033716082110 |
Fax: | 033716089020 |
E-Mail: | info@teltow-flaeming.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal |
Telefon: | 0337168636 |
Fax: | 0337168643 |
E-Mail: | gv@nuthe-urstromtal.de |
Anschrift: | Markt 21, 14913 Jüterbog |
Telefon: | 03372463238 |
Fax: | 03372463410 |
E-Mail: | buergerinfo@jueterbog.de |
Anschrift: | Markt 1-3, 14959 Trebbin |
Telefon: | 03373184260 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | rathaus@stadt-trebbin.de |
Anschrift: | Zossener Str. 21c, 15838 Am Mellensee |
Telefon: | 03370395930 |
Fax: | 03370395969 |
E-Mail: | gonschorek@mellensee.de |
Anschrift: | Dorfstraße 14f, 14913 Niedergörsdorf |
Telefon: | 03374169727 |
Fax: | 03374172215 |
E-Mail: | oal@niedergoersdorf.de, |
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Luckenwalde im Landkreis Teltow-Fläming liegt etwa 50km südlich von Berlin. Die Luckenwalder Burg wurde schon 1216 urkundlich erwähnt und ist heute noch zum Teil durch den Marktturm erhalten. Sehenswert...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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