| Kann man für einen eventuell eintretenden Betreuungsfall Vorsorge treffen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Ja, dies ist durchaus möglich. Als gesunder Mensch kann man entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen, um im etwaigen Betreuungsfall die persönlichen Wünsche geltend machen zu können. Beispielsweise kann mittels Betreuungsverfügung einen Betreuer festlegen oder auch eine Person von der Betreuung ausschließen. Auch eine Vorsorgevollmacht kann angefertigt werden. Für den Fall, dass man nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann, stellt dies eine gute Möglichkeit dar, um bestimmte Personen zur Regelung dieser Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Sowohl die Betreuungsverfügung als auch die Vorsorgevollmacht müssen schriftlich erfolgen. Auch eine Patientenverfügung bzgl. der ärztlichen Behandlung ist möglich.