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Betreuungsgericht - Häufige Fragen

Kann man für einen eventuell eintretenden Betreuungsfall Vorsorge treffen?

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Ja, dies ist durchaus möglich. Als gesunder Mensch kann man entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen, um im etwaigen Betreuungsfall die persönlichen Wünsche geltend machen zu können. Beispielsweise kann mittels Betreuungsverfügung einen Betreuer festlegen oder auch eine Person von der Betreuung ausschließen. Auch eine Vorsorgevollmacht kann angefertigt werden. Für den Fall, dass man nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann, stellt dies eine gute Möglichkeit dar, um bestimmte Personen zur Regelung dieser Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Sowohl die Betreuungsverfügung als auch die Vorsorgevollmacht müssen schriftlich erfolgen. Auch eine Patientenverfügung bzgl. der ärztlichen Behandlung ist möglich.

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