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Betreuungsgericht - Häufige Fragen

Was ist ein Betreuungsgericht?

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Betreuungsgerichte befassen sich im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Betreuungsangelegenheiten sowie Unterbringungsangelegenheiten von Volljährigen. Ehemals kannte man Betreuungsgerichte als Vormundschaftsgerichte, die Umbenennung geschah mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Normalerweise ist das Betreuungsgericht im Amtsgericht untergebracht, sodass sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes gleicht. Entscheidungen werden in Betreuungs- und Unterhaltsgerichtsverfahren von einem Einzelrichter bzw. einem Rechtspfleger gefällt, wobei in Baden-Württemberg hierfür Notare zuständig sind.

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