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Die Kassenverwaltung eines Ortes (z. B. Stadt, Gemeinde, Landkreis) ist neben der Abwicklung des Zahlungsverkehrs auch mit dem Mahnwesen betraut und kann als Vollstreckungsbehörde agieren. Im Zuge der Tätigkeit als Vollstreckungsbehörde kann die Stadtkasse jene Forderungen vollstrecken, welche trotz Mahnverfahren nicht verbucht werden konnten. Der Begriff Inkasso wird allgemein in Zusammenhang mit der Vollstreckung offener Forderungen verwendet, sodass Inkassoverfahren auch als Synonym für Vollstreckungsverfahren durch die Stadtkasse verstanden werden können. Man kann sich bei Fragen zum Vollstreckungswesen an die jeweilige, kommunale Finanzverwaltung, im Regelfall an die Stadtkasse, wenden.