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Sozialämter in Langenselbold - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(20)
Sozialamt
2.27 km von Langenselbold
Anschrift:Schloßpark 2, 63505 Langenselbold
Telefon:06184802400
Fax:06184802269
E-Mail:info@langenselbold.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 13:30-15:30 Uhr und Mi 13:30-18 Uhr
Anschrift:Barbarossastraße 24, 63571 Gelnhausen
Telefon:06051850
Fax:060518548150
E-Mail:info@mkk.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Langenselbold

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
2.94 km von Langenselbold
Anschrift:Schulstraße 9, 63549 Ronneburg OT Hüttengesäß
Telefon:06184927613
Fax:06184927620
E-Mail:gemeinde@ronneburg.eu
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr Di 14-18:30 Uhr und Fr 7:30-12 Uhr
(4)
Sozialamt
4.31 km von Langenselbold
Anschrift:In den Gräben 15, 63543 Neuberg
Telefon:0618380120
Fax:0618380181
E-Mail:rathaus@neuberg.eu
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr
Do 15-19 Uhr
(3)
Sozialamt
4.38 km von Langenselbold
Anschrift:Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth
Telefon:06055880633
Fax:06055880640
E-Mail:b.hechler@hasselroth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
5.63 km von Langenselbold
Anschrift:Köbler Weg 44, 63546 Hammersbach
Telefon:06185180050
Fax:06185180067
E-Mail:a.fernau@hammersbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr Di 7-12 Uhr Do 15-18 Uhr sowie nach Vereinbarung
(2)
Sozialamt
5.92 km von Langenselbold
Anschrift:Buchbergstr. 2, 63517 Rodenbach
Telefon:061845990
Fax:0618450472
E-Mail:gemeinde@rodenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 15-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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