Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Erbacher Str. 46, 64720 Michelstadt |
Telefon: | 06115358000 |
Fax: | 0611327605392 |
E-Mail: | info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stengerstraße 2, 63741 Aschaffenburg |
Telefon: | 06021429450 |
Fax: | 060214294570 |
E-Mail: | poststelle@adbv-ab.bayern.de |
Anschrift: | Schaperstr. 16, 65189 Wiesbaden |
Telefon: | 06115350 |
Fax: | 06115355309 |
E-Mail: | info.hlbg@hvbg.hessen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen |
Telefon: | 06115357000 |
Fax: | 0611327605100 |
E-Mail: | info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de |
Anschrift: | Odenwaldstr. 6, 64646 Heppenheim (Bergstraße) |
Telefon: | 06115358000 |
Fax: | 0611327605392 |
E-Mail: | info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Dietzenbach im Landkreis Offenbach liegt an der Bieber, ca. 12km südöstlich von Frankfurt am Main. 1210 erstmals urkundlich erwähnt, ist Dietzenbach gegliedert in Steinberg, Neue Stadtmitte, Hexenberg...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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