Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dieselstr. 12, 61191 Rosbach vor der Höhe |
Telefon: | 060038220 |
Fax: | 06003822108 |
E-Mail: | baumanagement2@rosbach-hessen.de |
Anschrift: | Europaplatz, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031834501 |
Fax: | 0603183914501 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Paul-Hallmann-Straße 3, 61206 Wöllstadt |
Telefon: | 06034913140 |
Fax: | 06034913123 |
E-Mail: | info@woellstadt.de |
Anschrift: | Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf |
Telefon: | 061727311248 |
Fax: | 0617273151248 |
Anschrift: | Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg |
Telefon: | 0603188209 |
Fax: | 0603118395 |
E-Mail: | andreas.eigelsheimer@friedberg-hessen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 61184 Karben |
Telefon: | 06039481611 |
Fax: | 06039481780 |
E-Mail: | info@karben.de |
Anschrift: | Hauptstraße 2, 61194 Niddatal |
Telefon: | 06034912440 |
Fax: | 06034912481 |
E-Mail: | info@niddatal.de |
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Rosbach vor der Höhe liegt im Wetteraukreis, südwestlich von Friedberg am Rande des Taunus. Rosbach ist gegliedert in Nieder-Rosbach, Ober-Rosbach und Rodheim vor der Höhe. Schon 884 wurde Rosbach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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