Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Homburger Str. 64, 61191 Rosbach vor der Höhe |
Telefon: | 06003822127 |
Fax: | 06003822103 |
E-Mail: | info@rosbach-hessen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Paul-Hallmann-Straße 3, 61206 Wöllstadt |
Telefon: | 06034913127 |
Fax: | 06034913123 |
E-Mail: | doris.meub@woellstadt.de |
Anschrift: | Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf |
Telefon: | 061727311237 |
Fax: | 0617273151237 |
E-Mail: | stadtverwaltung@friedrichsdorf.de |
Anschrift: | Fauerbacher Str. 22, 61169 Friedberg |
Telefon: | 0603188201 |
Fax: | 0603191276 |
E-Mail: | info@friedberg-hessen.de |
Anschrift: | Friedberger Straße 70, 61348 Bad Homburg vor der Höhe |
Telefon: | 061721000 |
E-Mail: | verwaltung@friedhof-badhomburg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 2, 61194 Niddatal |
Telefon: | 06034912426 |
Fax: | 06034912481 |
E-Mail: | michael.drozd@niddatal.de |
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Rosbach vor der Höhe liegt im Wetteraukreis, südwestlich von Friedberg am Rande des Taunus. Rosbach ist gegliedert in Nieder-Rosbach, Ober-Rosbach und Rodheim vor der Höhe. Schon 884 wurde Rosbach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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