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Gewerbeämter in Schwerin - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Gewerbeangelegenheiten
0.88 km von Schwerin
Anschrift:Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Telefon:03855451911
Fax:03855452419
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Schwerin

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Gewerbeamt
9.2 km von Schwerin
Anschrift:Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf
Telefon:03869760050
Fax:03869760070
E-Mail:mende@amt-stralendorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Gewerbeamt
15.75 km von Schwerin
Anschrift:Dorfmitte 24, 19209 Lützow
Telefon:03887430268
Fax:03887430299
E-Mail:gewerbeamt@luetzow-luebstorf.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
(6)
Gewerbeamt
16.9 km von Schwerin
Anschrift:Amtsstraße 5, 19089 Crivitz
Telefon:038635454314
Fax:038635454103
E-Mail:info@amt-crivitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
(0)
Gewerbeamt Amt Zarrentin
21.94 km von Schwerin
Anschrift:Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin
Telefon:0388518380
Fax:038851838190
E-Mail:info@zarrentin.de
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-15 Uhr
(10)
Gewerbeamt
25.5 km von Schwerin
Anschrift:Molkereistr. 4, 19243 Wittenburg
Telefon:038852330
Fax:0388523333
E-Mail:info@stadt-wittenburg.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr sowie Fr 8:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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