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Familiengerichte in Hannover - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(14)
Familiengericht Hameln
39.41 km von Hannover
Anschrift:Zehnthof 1, 31785 Hameln
Telefon:051517960
Fax:05151796166
(0)
Familiengericht Alfeld (Leine)
42.39 km von Hannover
Anschrift:Kalandstr. 1, 31061 Alfeld (Leine)
Telefon:051818040
Fax:0518124313
(1)
Familiengericht Walsrode
55.96 km von Hannover
Anschrift:Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode
Telefon:0516160070
Fax:05161600780
E-Mail:agwal-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(0)
Familiengericht Bad Gandersheim
58.14 km von Hannover
Anschrift:Am Plan 3 b, 37581 Bad Gandersheim
Telefon:053829310
Fax:05382931139
(2)
Familiengericht Seesen
60.2 km von Hannover
Anschrift:Wilhelmplatz 1, 38723 Seesen
Telefon:053817860
Fax:05381786200
E-Mail:poststelle@ag-se.niedersachsen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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