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Gewerbeämter in Dortmund - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(56)
Gewerbeaufsichtsamt
0.58 km von Dortmund
Anschrift:Olpe 1, 44135 Dortmund
Telefon:0231500
Fax:02315023005
E-Mail:ordnungsamt@dortmund.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Dortmund

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(18)
Gewerbeaufsichtsamt
11.81 km von Dortmund
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen
Telefon:023061040
Fax:02306104211460
E-Mail:stadtverwaltung@luenen.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Servicezeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(27)
Gewerbeaufsichtsamt
12.62 km von Dortmund
Anschrift:Marktstraße 16, 58452 Witten
Telefon:023025813214
Fax:023025811598
E-Mail:ordnungsamt@stadt-witten.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Telefon:02303270
Fax:02303271399
E-Mail:post@kreis-unna.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Friedrich-Ebert-Platz 3, 58095 Hagen
Telefon:023312074836
Fax:023312072036
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(26)
Gewerbeaufsichtsamt
17.57 km von Dortmund
Anschrift:Berliner Platz 9, 44623 Herne
Telefon:02323161632
E-Mail:ordnungsamt@herne.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8:30-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Mi, Fr 8:30-12:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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