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Anschrift: | Gerichtsstr. 2, 48149 Münster |
Telefon: | 02514940 |
Fax: | 02514942580 |
E-Mail: | poststelle@ag-muenster.nrw.de |
Anschrift: | Dr.-Leve-Str. 22, 48231 Warendorf |
Telefon: | 0258163640 |
Fax: | 025816364165 |
E-Mail: | poststelle@ag-warendorf.nrw.de |
Anschrift: | Seppenrader Str. 3, 59348 Lüdinghausen |
Telefon: | 0259123070 |
Fax: | 02591230760 |
E-Mail: | poststelle@ag-luedinghausen.nrw.de |
Anschrift: | Königswall 15, 48249 Dülmen |
Telefon: | 0259494700 |
Fax: | 02594947042 |
E-Mail: | poststelle@ag-duelmen.nrw.de |
Anschrift: | Gerichtsstr. 12, 59227 Ahlen |
Telefon: | 023829510 |
Fax: | 02382951188 |
E-Mail: | poststelle@ag-ahlen.nrw.de |
Anschrift: | Gerichtstr. 2, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551660 |
Fax: | 0255166155 |
E-Mail: | poststelle@ag-steinfurt.nrw.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 6,, 48653 Coesfeld |
Telefon: | 025417310 |
Fax: | 02541731469 |
E-Mail: | poststelle@ag-coesfeld.nrw.de |
Anschrift: | Gerichtsweg 1, 49545 Tecklenburg |
Telefon: | 05482670 |
Fax: | 054826712 |
E-Mail: | poststelle@ag-tecklenburg.nrw.de |
Anschrift: | Borbergstr. 1, 59065 Hamm |
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Anschrift: | Münsterstr. 35, 49477 Ibbenbüren |
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Münster ist das Oberzentrum des Münsterlandes an der Münsterschen Aa und liegt zwischen Dortmund und Osnabrück. Schon 799 wurde der Ort erstmals erwähnt und ist heute gegliedert in Mitte, Nord, Ost...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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