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Anschrift: | Kölner Str. 256, 51702 Bergneustadt |
Telefon: | 02261404206 |
Fax: | 02261404179 |
E-Mail: | rathaus@bergneustadt.de |
Anschrift: | Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach |
Telefon: | 02261883202 |
Fax: | 02261883200 |
E-Mail: | amt32@obk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach |
Telefon: | 02261871119 |
Fax: | 02261876106 |
E-Mail: | rathaus@stadt-gummersbach.de |
Anschrift: | Hagener Straße 9a, 57489 Drolshagen |
Telefon: | 02761970132 |
Fax: | 02761970202 |
E-Mail: | rathaus@drolshagen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 9-15, 58540 Meinerzhagen |
Telefon: | 02354770 |
Fax: | 0235477220 |
E-Mail: | post@meinerzhagen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl |
Telefon: | 02262990 |
Fax: | 0226299247 |
E-Mail: | rathaus@wiehl.de |
Anschrift: | Hauptstr. 12, 51580 Reichshof |
Telefon: | 02296801237 |
Fax: | 02296801395 |
E-Mail: | info@reichshof.de |
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Bergneustadt im Bergischen Land liegt im Oberbergischen Kreis im Regierungsbezirk Köln und wurde bereits im Jahre 1301 erstmals urkundlich erwähnt. Bergneustadt ist überregional bekannt für den „Bunten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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