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Anschrift: | Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef |
Telefon: | 022428880 |
Fax: | 02242888111 |
E-Mail: | info@hennef.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241130 |
Fax: | 02241132179 |
E-Mail: | kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg |
Telefon: | 022411020 |
Fax: | 02241102284 |
E-Mail: | rathaus@siegburg.de |
Anschrift: | Markt 1, 53757 Sankt Augustin |
Telefon: | 02241243313 |
Fax: | 02241243430 |
E-Mail: | bmbuero@sankt-augustin.de |
Anschrift: | Hauptstr. 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid |
Telefon: | 02247303333 |
Fax: | 02247303114 |
E-Mail: | gemeinde@neunkirchen-seelscheid.de |
Anschrift: | Rathausstr. 4, 53797 Lohmar |
Telefon: | 0224615223 |
Fax: | 0224615900 |
E-Mail: | rathaus@lohmar.de |
Anschrift: | Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf |
Telefon: | 022419000 |
Fax: | 02241900800 |
E-Mail: | rathaus@troisdorf.de |
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Hennef (Sieg) liegt im Rhein-Sieg-Kreis zwischen dem Bergischen Land und dem Westerwald und wurde 1075 erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind unter anderem der alte Kurpark, die Titularstadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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