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Jugendämter in Rheinland-Pfalz - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Endertplatz 2, 56812 Cochem
Telefon:02671610
Fax:0267161111
E-Mail:kreisverwaltung@cochem-zell.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern
Telefon:0676182535
Fax:06761829509
E-Mail:rhk@rheinhunsrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:00-12:00 & 14:00-16:00 Uhr
Fr 8:00-12:00 Uhr
Anschrift:Rosengasse 2, 56727 Mayen
Telefon:02651880
Fax:026518852600
E-Mail:info@mayen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-16 Uhr
Anschrift:Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Telefon:06571142210
Fax:06571142500
E-Mail:info@bernkastel-wittlich.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz
Telefon:02611080
Fax:026135860
E-Mail:info@kvmyk.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Schlossstr. 11, 54516 Wittlich
Telefon:06571171160
Fax:06571172900
E-Mail:info@stadt.wittlich.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathauspassage 2, 56068 Koblenz
Telefon:02611291290
Fax:02611292300
E-Mail:jugendamt@stadt.koblenz.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Mainzer Strasse 25, 54550 Daun
Telefon:06592933265
Fax:06592985033
E-Mail:info@vulkaneifel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied
Telefon:026318030
E-Mail:poststelle@kreis-neuwied.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 7:30-13 Uhr Di+Do 7:30-16 Uhr Fr 7:30-12 Uhr
Anschrift:Läufstraße 11, 56626 Andernach
Telefon:02632922175
Fax:02632922242
E-Mail:stadtverwaltung@andernach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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