Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 116, 66583 Spiesen-Elversberg |
Telefon: | 06821791152 |
Fax: | 06821791160 |
E-Mail: | kaemmerei@spiesen-elversberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schmidtbornstraße 12 a, 66299 Friedrichsthal |
Telefon: | 068978568140 |
Fax: | 068978568157 |
E-Mail: | rathaus@friedrichsthal.de |
Anschrift: | Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen/Saar |
Telefon: | 068212020 |
Fax: | 0682121530 |
E-Mail: | kreisstadt@neunkirchen.de |
Anschrift: | Am Markt 12, 66386 Sankt Ingbert |
Telefon: | 0689413909 |
Fax: | 0689413240 |
E-Mail: | stadtkasse@st-ingbert.de |
Anschrift: | Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar |
Telefon: | 06897508220 |
Fax: | 06897508102 |
E-Mail: | information@stadt-sulzbach.de |
Anschrift: | Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler |
Telefon: | 0682167870686769 |
Fax: | 0682167848 |
E-Mail: | gemeinde@schiffweiler.de |
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Spiesen-Elbversberg im Landkreis Neunkirchen wurde 1195 erstmals urkundlich erwähnt. Für Besucher interessant ist der Ort unter anderem durch den Gänselieselbrunnen (1935), den Galgenbergturm (1939), die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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