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Gewerbeämter in Marpingen - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Gewerbeamt Marpingen
0 km von Marpingen
Anschrift:Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen
Telefon:068539116323
Fax:068539116620
E-Mail:gemeindeverwaltung@marpingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 13:30-15:30 Uhr und Di 13:30-18 Uhr
Anschrift:Tritschlerstraße 5, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518012800
Fax:068518012872
E-Mail:info@lkwnd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Marpingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Gewerbeamt Tholey
4.14 km von Marpingen
Anschrift:Im Kloster 1, 66636 Tholey
Telefon:068535080
Fax:0685350830
E-Mail:gemeinde@tholey.de
Öffnungs­zeiten:Mo Di Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Mi 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(9)
Gewerbeamt Illingen
7.41 km von Marpingen
Anschrift:Hauptstr. 86, 66557 Illingen
Telefon:068254090
Fax:06825409109
E-Mail:buergerbuero@illingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12:30 Uhr sowie Mo, Di, Do 13:30-16 Uhr
(7)
Gewerbeamt Eppelborn
7.53 km von Marpingen
Anschrift:Rathausstr. 27, 66571 Eppelborn
Telefon:06881969125
Fax:06881969222
E-Mail:gemeinde@eppelborn.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(2)
Gewerbeamt Oberthal
7.83 km von Marpingen
Anschrift:Poststraße 20, 66649 Oberthal
Telefon:0685490170
Fax:06854901717
E-Mail:rathaus@oberthal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
(10)
Gewerbeamt Merchweiler
9.56 km von Marpingen
Anschrift:Hauptstr. 82, 66589 Merchweiler
Telefon:068259550
Fax:06825955143
E-Mail:gemeinde@merchweiler.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie 14-15:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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