Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Tritschlerstraße 5, 66606 Sankt Wendel |
Telefon: | 068518012800 |
Fax: | 068518012872 |
E-Mail: | info@lkwnd.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 66606 Sankt Wendel |
Telefon: | 068518090 |
Fax: | 068518092199 |
E-Mail: | info@sankt-wendel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler |
Telefon: | 068249060 |
Fax: | 068249061288 |
E-Mail: | info@landkreis-neunkirchen.de |
Anschrift: | Urexweilerstraße 11, 66646 Marpingen |
Telefon: | 068539116323 |
Fax: | 068539116620 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@marpingen.de |
Anschrift: | Poststraße 20, 66649 Oberthal |
Telefon: | 0685490170 |
Fax: | 06854901717 |
E-Mail: | rathaus@oberthal.de |
Anschrift: | Rathausstr. 11, 66578 Schiffweiler |
Telefon: | 0682167810 |
Fax: | 0682167848 |
E-Mail: | gemeinde@schiffweiler.de |
Anschrift: | Im Kloster 1, 66636 Tholey |
Telefon: | 068535080 |
Fax: | 0685350830 |
E-Mail: | gemeinde@tholey.de |
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St. Wendel liegt ca. 36 km nordöstlich von Saarbrücken und ist nach dem Heiligen Wendelin bekannt. An der Bliese am Fuße des Bosenberges gelegen, wurde St. Wendell 1326/28 urkundlich erwähnt. Zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.
Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.
Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.
Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.
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