Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kesselstraße 1, 02625 Bautzen |
Telefon: | 03591534220 |
Fax: | 03591534211 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bautzen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 13, 02692 Gnaschwitz |
Telefon: | 035930556060 |
Fax: | 0359305560636 |
E-Mail: | post@doberschau-gaussig.de |
Anschrift: | Mittelweg 3, 02627 Kubschütz |
Telefon: | 035915252523 |
Fax: | 035915252528 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-kubschuetz.de |
Anschrift: | Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz |
Telefon: | 03593858834 |
Fax: | 03593858850 |
E-Mail: | kasse@grosspostwitz.de |
Anschrift: | Schulstraße 14, 02633 Göda |
Telefon: | 03593058317 |
Fax: | 03593058333 |
E-Mail: | post@goeda.de |
Anschrift: | A.-Andritzki-Str. 2, 02627 Radibor |
Telefon: | 03593521631 |
Fax: | 03593521642 |
E-Mail: | kasse@radibor.de |
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Bautzen in der ostsächsischen Oberlausitz, gelegen an der Spree, ist sehr bekannt eine berühmte Senfsorte. Bautzen erhielt 1213 die Stadtrechte und verfügt über zahlreiche Sehenswürdigkeiten: die Alte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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