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Eine Spendenbescheinigung oder Zuwendungsbestätigung kann im Allgemeinen dann ausgestellt werden, wenn man eine Zuwendung für gemeinnützige Zwecke ohne eine Gebundenheit an entsprechende Leistungen erbracht hat. Als gemeinnützig können beispielsweise Hilfen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung oder für das Wohlfahrtswesen verstanden werden. Im Allgemeinen gilt, dass man eine Spendenbescheinigung bei der zuständigen Kommunalverwaltung beantragen muss. Oft stellen die Gemeinden/ Städte entsprechende Antragsformulare zur Verfügung. Es ist gängig, dass die Antragstellung für eine Spendenbescheinigung schriftlich erfolgt. Bei eventuellen Fragen zur Gemeinnützigkeit oder zur Spendenbescheinigung kann man sich an die zuständige Gemeindekasse wenden.