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Stadtkasse - Häufige Fragen

Kann man für gemeinnützige Zwecke eine Spendenbescheinigung von der Stadtkasse erhalten?

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Grundsätzlich gilt eine Zuwendung dann als Spende für gemeinnützige Zwecke, wenn sie als eine freiwillige Geld- oder Sachleistung erfolgt. Diese Leistungen werden im Allgemeinen ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht, gleichermaßen sollten sie nicht als Entgelt für eine Gegenleistung zu verstehen sein. Wenn man eine solche Zuwendung erbracht hat, kann man normalerweise von der kommunalen Finanzverwaltung eine entsprechende Bestätigung erhalten. Diese ist regelmäßig als Spendenbescheinigung oder Zuwendungsbestätigung bekannt. Die Prüfung und Ausstellung von Spendenbescheinigungen obliegt in den meisten Orten der Kassenverwaltung. Demnach kann man vielerorts von der Stadt-/ Gemeindekasse eine Spendenbescheinigung erhalten.

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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