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Anschrift: | Schloßberg 9, 01662 Meißen |
Telefon: | 03521467151 |
Fax: | 03521467263 |
E-Mail: | post@stadt-meissen.de |
Anschrift: | Brauhausstraße 21, 01662 Meißen |
Telefon: | 035213032502 |
Fax: | 035213032500 |
E-Mail: | kreisbauamt@kreis-meissen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla |
Telefon: | 0352433430 |
Fax: | 03524334333 |
E-Mail: | gemeinde@weinboehla.de |
Anschrift: | Karrasstraße 2, 01640 Coswig |
Telefon: | 0352366660 |
Fax: | 0352366339 |
E-Mail: | tiefbau@stadt.coswig.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 01623 Lommatzsch |
Telefon: | 03524154042 |
Fax: | 035241540642 |
E-Mail: | info@lommatzsch.de |
Anschrift: | Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain |
Telefon: | 03522304262 |
Fax: | 0352230429262 |
E-Mail: | stadtverwaltung@grossenhain.de |
Anschrift: | Remonteplatz 8, 01558 Großenhain |
Telefon: | 035217252602 |
Fax: | 0352172588040 |
E-Mail: | kreisstrassenbauamt@kreis-meissen.de |
Anschrift: | Markt 31, 01683 Nossen |
Telefon: | 035242434497 |
Fax: | 03524243411 |
E-Mail: | stadt@nossen.de |
Anschrift: | Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz |
Telefon: | 03526550049 |
Fax: | 03526550053 |
E-Mail: | post@nuenchritz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 36 a, 01619 Zeithain |
Telefon: | 03525766283 |
Fax: | 03525760017 |
E-Mail: | post@zeithain.de |
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Meißen liegt im gleichnamigen Landkreis und ist berühmt für die Herstellung des Meißener Porzellans, dem ersten europäischen Porzellan seit 1708, und als Weinanbaugebiet. Meißen liegt ca. 25km...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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