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Anschrift: | Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa |
Telefon: | 035257000 |
Fax: | 03525700449 |
E-Mail: | stadtverwaltung@riesa.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 01589 Riesa |
Telefon: | 03525700290 |
Fax: | 03525731907 |
E-Mail: | stadtverwaltung@riesa.de |
Anschrift: | Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz |
Telefon: | 03526887246 |
Fax: | 0352688729910 |
E-Mail: | gemeinde@stauchitz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 36 a, 01619 Zeithain |
Telefon: | 03525766283 |
Fax: | 03525760017 |
E-Mail: | post@zeithain.de |
Anschrift: | Hauptstraße 7, 01594 Hirschstein |
Telefon: | 03526681815 |
Fax: | 03526681822 |
E-Mail: | oda.jenichen@hirschstein.de |
Anschrift: | Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz |
Telefon: | 03526550048 |
Fax: | 03526550053 |
E-Mail: | post@nuenchritz.de |
Anschrift: | Markt 1, 01616 Strehla |
Telefon: | 03526495924 |
Fax: | 03526495950 |
E-Mail: | post@strehla.de |
Anschrift: | Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg |
Telefon: | 03435671421 |
Fax: | 03435671470 |
E-Mail: | post.liebschuetzberg@kin-sachsen.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 01623 Lommatzsch |
Telefon: | 03524154040 |
Fax: | 03524154017 |
E-Mail: | info@lommatzsch.de |
Anschrift: | Neumarkt 1, 04758 Oschatz |
Telefon: | 03435970261 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | post@oschatz.org |
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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