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Hochbauämter im Landkreis Riesa-Großenhain - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Weitere Einträge für Hochbauamt aus Sachsen
(1)
Hochbauamt
0.55 km von Riesa-Großenhain
Anschrift:Friedrich-Engels-Straße 13, 01589 Riesa
Telefon:035257000
Fax:03525700449
E-Mail:stadtverwaltung@riesa.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Stadtbauamt
0.78 km von Riesa-Großenhain
Anschrift:Rathausplatz 1, 01589 Riesa
Telefon:03525700290
Fax:03525731907
E-Mail:stadtverwaltung@riesa.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
4.75 km von Riesa-Großenhain
Anschrift:Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz
Telefon:03526887246
Fax:0352688729910
E-Mail:gemeinde@stauchitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-11:30 Uhr und 12:30-18 Uhr
Do 8-11:30 Uhr und 12:30-16 Uhr
(1)
Bauamt
4.89 km von Riesa-Großenhain
Anschrift:Hauptstraße 36 a, 01619 Zeithain
Telefon:03525766283
Fax:03525760017
E-Mail:post@zeithain.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
4.95 km von Riesa-Großenhain
Anschrift:Hauptstraße 7, 01594 Hirschstein
Telefon:03526681815
Fax:03526681822
E-Mail:oda.jenichen@hirschstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(3)
Hochbauamt
5.26 km von Riesa-Großenhain
Anschrift:Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz
Telefon:03526550048
Fax:03526550053
E-Mail:post@nuenchritz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-11 Uhr
Di 8-11 Uhr und 13-18 Uhr
Do 13-15:30 Uhr
(1)
Bauamt
8.59 km von Riesa-Großenhain
Anschrift:Markt 1, 01616 Strehla
Telefon:03526495924
Fax:03526495950
E-Mail:post@strehla.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13-14:30 Uhr
Di 9-11 Uhr und 13-17:45 Uhr
Do 13-16 Uhr
Fr 9-11 Uhr
(2)
Bauamt Liebschützberg
8.87 km von Riesa-Großenhain
Anschrift:Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg
Telefon:03435671421
Fax:03435671470
E-Mail:post.liebschuetzberg@kin-sachsen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(1)
Bauamt
11.01 km von Riesa-Großenhain
Anschrift:Am Markt 1, 01623 Lommatzsch
Telefon:03524154040
Fax:03524154017
E-Mail:info@lommatzsch.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
(2)
Stadtbauamt
14.03 km von Riesa-Großenhain
Anschrift:Neumarkt 1, 04758 Oschatz
Telefon:03435970261
Fax:0
E-Mail:post@oschatz.org
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr Do 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr Fr 9.00 - 12.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Hochbauamt Riesa-Großenhain
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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