Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 1, 25832 Tönning |
Telefon: | 048616140 |
Fax: | 0486161440 |
E-Mail: | stadtverwaltung@toenning.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Welter Straße 1, 25836 Garding |
Telefon: | 0486210000 |
Fax: | 048621000555 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt |
Telefon: | 0483699030 |
Fax: | 0483699040 |
E-Mail: | info@amt-eider.de |
Anschrift: | Postelweg 1, 25746 Heide |
Telefon: | 04816850224 |
Fax: | 048168507224 |
E-Mail: | sven.breier@stadt-heide.de |
Anschrift: | Kirchspielsweg 6, 25746 Heide |
Telefon: | 04816050 |
Fax: | 048160570 |
E-Mail: | info@amt-heider-umland.de |
Anschrift: | Zingel 10, 25813 Husum |
Telefon: | 048416660 |
Fax: | 04841666100 |
E-Mail: | info@amt-pellworm.de |
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Der Bade- und Luftkurort Tönning im Kreis Nordfriesland liegt an der Eider. Tönning umfasst die Ortsteile Kating, Olversum und Groß Olversum. 1186 wurde die heutige St.-Laurentius-Kirche gegründet...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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