Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel |
Telefon: | 04103707266 |
Fax: | 0410370788266 |
E-Mail: | t.osterloh@stadt.wedel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld |
Telefon: | 040830370 |
Fax: | 04083037177 |
E-Mail: | rathaus@stadt-schenefeld.de |
Anschrift: | Wedeler Chaussee 21, 25492 Heist |
Telefon: | 041228540 |
Fax: | 04122854140 |
E-Mail: | info@amt-gums.de |
Anschrift: | Wassermühlenstr. 7, 25436 Uetersen |
Telefon: | 041227140 |
Fax: | 04122714388 |
E-Mail: | info@stadt-uetersen.de |
Anschrift: | Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek |
Telefon: | 041014910 |
Fax: | 04101401691 |
E-Mail: | info@halstenbek.de |
Anschrift: | Hauptstraße 60, 25462 Rellingen |
Telefon: | 0410179720 |
Fax: | 041017972248 |
E-Mail: | info@amt-pinnau.de |
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Wedel liegt im Kreis Pinneberg in der westlichen Agglomeration Hamburg an der Unterelbe. Die Stadt gehört zur Metropolregion Hamburg und wurde 1212 erstmals erwähnt, historisch bedeutsam ist die Lage am...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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