Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 16, 89604 Allmendingen |
Telefon: | 07391701534 |
Fax: | 07391701535 |
E-Mail: | info@allmendingen.de |
Anschrift: | Schillerstraße 30, 89070 Ulm |
Telefon: | 07311851273 |
Fax: | 07311851477 |
E-Mail: | bauen-brand-kats@alb-donau-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 15, 89601 Schelklingen |
Telefon: | 0739424827 |
Fax: | 0739424850 |
E-Mail: | info@schelklingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 89584 Ehingen an der Donau |
Telefon: | 07391503164 |
Fax: | 073915034164 |
E-Mail: | c.graeter@ehingen.de |
Anschrift: | Karlstraße 2, 89143 Blaubeuren |
Telefon: | 07344966942 |
Fax: | 07344966980 |
E-Mail: | j.uhlig@blaubeuren.de |
Anschrift: | Am Berg 1, 72535 Heroldstatt |
Telefon: | 0738990900 |
Fax: | 07389909090 |
E-Mail: | info@heroldstatt.de |
Anschrift: | Marktstraße 1, 89597 Munderkingen |
Telefon: | 07393598110 |
Fax: | 07393598130 |
E-Mail: | rathaus@munderkingen.de |
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Der Ort an der Schmiech befindet sich wenige Kilometer westlich von Ulm. Nicht nur die historische Pfarrkirche und das Schloss derer von Freyburg, auch die Freizeitsportanlage von Allmendingen sind sehr...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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