Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schillerstraße 30, 89070 Ulm |
Telefon: | 07311851273 |
Fax: | 07311851477 |
E-Mail: | bauen-brand-kats@alb-donau-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 1, 89597 Munderkingen |
Telefon: | 07393598110 |
Fax: | 07393598130 |
E-Mail: | rathaus@munderkingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 89584 Ehingen an der Donau |
Telefon: | 07391503164 |
Fax: | 073915034164 |
E-Mail: | c.graeter@ehingen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 25, 88433 Schemmerhofen |
Telefon: | 07356935628 |
Fax: | 07356935699 |
E-Mail: | poststelle@schemmerhofen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 16, 89604 Allmendingen |
Telefon: | 07391701534 |
Fax: | 07391701535 |
E-Mail: | info@allmendingen.de |
Anschrift: | Bachstraße 7, 88448 Attenweiler |
Telefon: | 07357920915 |
Fax: | 07357920930 |
E-Mail: | rathaus@attenweiler.de |
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Rottenacker ist eine kleine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis. Die Gemeinde liegt südwestlich von Ehingen entfernt. Ein Spaß für Jedermann bietet der rund 10 Hektar großer Heppenäcker See, der zum Baden und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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