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Kreisbauamt des Landkreises - Hochbauamt in Biberach an der Riß

Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß

(5.0 Sterne, 1 Bewertung)
Telefon:07351526344
Fax:07351525344
E-Mail:kreisbauamt@biberach.de
Öffnungszeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi 8-17 Uhr
Do 8-14 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Man wendet sich meist schriftlich an Behörden, wenn man ein Anliegen hat. Beim Hochbauamt handelt es sich zumeist um Anfragen bezüglich Bausachen privater Art, Baufreiheit und Sanierung. Daher stellen wir Ihnen hier unter anderem Mail, Adresse und Fax des zuständigen Hochbauamtes Biberach an der Riß zur Verfügung.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Hochbauamt-FAQ

Weitere Fragen

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Hochbauamt Biberach an der Riß: Informationen zu Kreisbauamt des Landkreises - Hochbauamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Kreisbauamt des Landkreises - Hochbauamt in Biberach an der Riß. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Kreisbauamt des Landkreises - Hochbauamt in Biberach an der Riß können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Hochbauamt Biberach an der Riß
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.