Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot |
Telefon: | 0839594050 |
Fax: | 08395940599 |
E-Mail: | rathaus@rot.de |
Anschrift: | Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß |
Telefon: | 07351526223 |
Fax: | 07351525223 |
E-Mail: | ordnungsamt@biberach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 88416 Ochsenhausen |
Telefon: | 07352922021 |
Fax: | 07352922019 |
E-Mail: | stadt@ochsenhausen.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 87740 Buxheim/Allgäu |
Telefon: | 08331977021 |
Fax: | 08331977070 |
E-Mail: | info@buxheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 7, 88453 Erolzheim |
Telefon: | 0735493180 |
Fax: | 07354931899 |
E-Mail: | poststelle@erolzheim.de |
Anschrift: | Mühltorstraße 3, 88410 Bad Wurzach |
Telefon: | 07564302107 |
Fax: | 07564302170 |
E-Mail: | stadt@bad-wurzach.de |
Anschrift: | Ratzengraben 4b , 87700 Memmingen |
Telefon: | 08331850350 |
Fax: | 08331850320 |
E-Mail: | stadt@memmingen.de |
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Die Gemeinde Rot gehört zur Region Oberschwaben im Landkreis Biberach in Baden-Württemberg. Sie liegt am gleichnamigen kleinen Fluss Rot zwischen Biberach an der Riß und Memmingen. Rot an der Rot liegt an...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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