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Sozialämter in Gärtringen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
0.04 km von Gärtringen
Anschrift:Rohrweg 2, 71116 Gärtringen
Telefon:07034923107
Fax:07034923200
E-Mail:info@gaertringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Do 14:00-18:30 Uhr
(16)
Sozialamt des Landkreises
9.07 km von Gärtringen
Anschrift:Parkstraße 16, 71034 Böblingen
Telefon:070316631303
Fax:0703166391303
E-Mail:soziales@lrabb.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr

Weitere Behörden in der Nähe von Gärtringen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
4.11 km von Gärtringen
Anschrift:Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen
Telefon:070341250
Fax:07034125150
E-Mail:poststelle@aidlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(7)
Sozialamt
5.57 km von Gärtringen
Anschrift:Kirchgasse 2, 71083 Herrenberg
Telefon:07032924214
Fax:07032924550
E-Mail:sozialedienste@herrenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8.30-12.00 Uhr, Do 13.30-17.30 Uhr
(2)
Sozialamt
8 km von Gärtringen
Anschrift:Böblinger Straße 5-7, 71088 Holzgerlingen
Telefon:070316808163
Fax:070316808199
E-Mail:stadt@holzgerlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.15 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(9)
Sozialamt
9.32 km von Gärtringen
Anschrift:Marktplatz 16, 71032 Böblingen
Telefon:070316690
Fax:07031669205
E-Mail:stadt@boeblingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr, Di 16.00-18.00 Uhr, Do 15.00-16.30 Uhr - mittwochs geschlossen
(3)
Sozialamt
10.62 km von Gärtringen
Anschrift:Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen
Telefon:07031940
Fax:0703194206
E-Mail:stadt@sindelfingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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