Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Böblinger Straße 5-7, 71088 Holzgerlingen |
Telefon: | 070316808162 |
Fax: | 070316808199 |
E-Mail: | stadt@holzgerlingen.de |
Anschrift: | Parkstraße 16, 71034 Böblingen |
Telefon: | 070316631425 |
Fax: | 070316631918 |
E-Mail: | strassenverkehr_ordnung@lrabb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bühlstraße 10, 71101 Schönaich |
Telefon: | 0703163922 |
Fax: | 0703163999 |
E-Mail: | info@schoenaich.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 71093 Weil im Schönbuch |
Telefon: | 071571290600 |
Fax: | 071571290143 |
E-Mail: | info@weil-im-schoenbuch.de |
Anschrift: | Konrad-Zuse-Straße 90, 71032 Böblingen |
Telefon: | 070316699901 |
Fax: | 070316691479 |
E-Mail: | stadt@boeblingen.de |
Anschrift: | Bismarckstraße 7, 72135 Dettenhausen |
Telefon: | 0715712636 |
Fax: | 0715712615 |
E-Mail: | iris.seiler@dettenhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen |
Telefon: | 07031940 |
Fax: | 0703194213 |
E-Mail: | stadt@sindelfingen.de |
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Holzgerlingen im Landkreis Böblingen liegt an der Aich auf der Schönbuchlichtung und gliedert sich in die Stadtbezirke Stadtmitte, Wohngebiet Stück, Industriegebiet Buch/Sol und Neubaugebiet Hülben...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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