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Anschrift: | Karl-Pfaff-Straße 35, 70597 Stuttgart |
Telefon: | 071189904430 |
Anschrift: | Kirchheimer Straße 60, 70619 Stuttgart |
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Telefon: | 071189903300 |
Anschrift: | Schloßplatz 4, 73765 Neuhausen auf den Fildern |
Telefon: | 0715894160 |
Fax: | 07158951622 |
E-Mail: | neuhausen-fildern.pw@polizei.bwl.de |
Anschrift: | Mühlstraße 2/1, 72654 Neckartenzlingen |
Telefon: | 0712732261 |
Fax: | 0712723458 |
E-Mail: | neckartenzlingen.pw@polizei.bwl.de |
Anschrift: | Klinglerstraße 7, 70192 Stuttgart |
Telefon: | 071189904360 |
Anschrift: | Sindelfinger Straße 17, 71069 Sindelfingen |
Telefon: | 07031204050 |
Fax: | 070312040510 |
E-Mail: | maichingen.pw@polizei.bwl.de |
Anschrift: | Königstraße 56, 71139 Ehningen |
Telefon: | 07034270450 |
Fax: | 070342704510 |
E-Mail: | ehningen.pw@polizei.bwl.de |
Anschrift: | Hauptstätter Str. 34, 70173 Stuttgart |
Telefon: | 071189903100 |
Die Gemeinde Steinenbronn liegt im Landkreis Böblingen und ist in das Bundesland Baden-Württemberg eingegliedert. Die Lage von der Gemeinde Steinenbronn macht es möglich, den Naturparks Schönbuch in...
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Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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