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Anschrift: | Friedhofweg 11, 79249 Merzhausen |
Telefon: | 07614016135 |
Fax: | 07614016147 |
E-Mail: | gemeinde@merzhausen.de |
Anschrift: | Stadtstraße 2, 79104 Freiburg |
Telefon: | 076121870 |
Fax: | 076121876299 |
E-Mail: | ordnungsrecht@lkbh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Waldseemüller-Str. 1, 79227 Schallstadt |
Telefon: | 07664610924 |
Fax: | 07664610991 |
E-Mail: | rathaus@schallstadt.de |
Anschrift: | Fehrenbachalle 12, 79100 Freiburg |
Telefon: | 07612014801 |
Fax: | 07612014899 |
E-Mail: | afo@stadt.freiburg.de |
Anschrift: | Jengerstraße 6, 79238 Ehrenkirchen |
Telefon: | 0763380426 |
Fax: | 0763380412 |
E-Mail: | christine.lang@ehrenkirchen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 53, 79219 Staufen im Breisgau |
Telefon: | 0763380522 |
Fax: | 0763350593 |
E-Mail: | info@staufen.de |
Anschrift: | Talvogtei 12, 79199 Kirchzarten |
Telefon: | 076613930 |
Fax: | 0766139388 |
E-Mail: | gemeinde@kirchzarten.de |
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Wittnau im Hexental befindet sich unweit südlich der Stadt Freiburg im Breisgau. Historiker vermuten, dass die Gemeinde bereit6s anno 786 ihre urkundliche Ersterwähnung fand. Die landschaftlich reizvolle...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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