Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 11, 76332 Bad Herrenalb |
Telefon: | 07083500519 |
Fax: | 07083500522 |
E-Mail: | stadt@badherrenalb.de |
Anschrift: | Vogteistraße 42-46, 75365 Calw |
Telefon: | 07051160254 |
Fax: | 07051795388 |
E-Mail: | lra.info@kreis-calw.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karlsruher Straße 2, 76359 Marxzell |
Telefon: | 07248914716 |
Fax: | 07248914725 |
E-Mail: | gemeinde@marxzell.de |
Anschrift: | Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach |
Telefon: | 0722464474 |
Fax: | 0722464477 |
E-Mail: | stadt@gernsbach.de |
Anschrift: | Hauptstraße 71, 76571 Gaggenau |
Telefon: | 07225962334 |
Fax: | 07225962377 |
E-Mail: | sozialwesen@gaggenau.de |
Anschrift: | Ittersbacher Str. 1, 75334 Straubenhardt |
Telefon: | 0708294850 |
Fax: | 07082948540 |
E-Mail: | info@straubenhardt.de |
Anschrift: | Kernerstraße 11, 75323 Bad Wildbad im Schwarzwald |
Telefon: | 070819300 |
Fax: | 07081930180 |
E-Mail: | mail@bad-wildbad.de |
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Bad Herrenalb ist eine Kurstadt im Landkreis Calw im Albtal und entstand um 1149. Bad Herrenalb umfasst die ehemaligen Gemeinden Bernbach, Neusatz, Rotensol, die Stadt Herrenalb, die Weiler Aschenhütte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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