Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen |
Telefon: | 076414515013 |
Fax: | 076414515059 |
E-Mail: | mail@landkreis-emmendingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stadtstraße 3, 79104 Freiburg |
Telefon: | 076121870 |
Fax: | 076121879999 |
E-Mail: | umweltrecht@lkbh.de |
Anschrift: | Fehrenbachallee 12, 79102 Freiburg |
Telefon: | 07612016101 |
Fax: | 07612016199 |
E-Mail: | umweltschutzamt@stadt.freiburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 78050 Villingen-Schwenningen |
Telefon: | 07721820 |
Fax: | 07721822647 |
E-Mail: | gut@villingen-schwenningen.de |
Anschrift: | Am Hoptbühl 5, 78048 Villingen-Schwenningen |
Telefon: | 077219137604 |
Fax: | 077219138950 |
E-Mail: | naturschutz@lrasbk.de |
Anschrift: | Badstraße 20, 77652 Offenburg |
Telefon: | 07818059582 |
Fax: | 07818051211 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Die Gemeinde Winden im Elztal liegt im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg, knapp 25 km von Freiburg im Breisgau entfernt. Besonders interessant in der Gemeinde ist die im Jahre 1880 gegründete...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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