Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Aussichtsturm 7, 73207 Plochingen |
Telefon: | 0711390242792 |
Fax: | 0711396352792 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@lra-es.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515012328 |
Fax: | 071515011747 |
E-Mail: | info@rems-murr-kreis.de |
Anschrift: | Eberhardstr. 35, 70173 Stuttgart |
Telefon: | 071121691138 |
Fax: | 07112167801 |
E-Mail: | verkehrsregelung@stuttgart.de |
Anschrift: | Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071411442032 |
Fax: | 0714114459932 |
E-Mail: | Verkehr@landkreis-ludwigsburg.de |
Anschrift: | Lorcher Str. 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612025201 |
Fax: | 071612025290 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@lkgp.de |
Anschrift: | Parkstr. 16, 71034 Böblingen |
Telefon: | 070316632145 |
Fax: | 070316631420 |
E-Mail: | strassenverkehr@lrabb.de |
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Knapp 10 km von der Kreisstadt Esslingen und 20 km von Stuttgart entfernt liegt die Gemeinde Aichwald. Sie gehört zum Landkreis Esslingen. In Aichwald gibt es viele schöne Bau- und Kunstdenkmäler. Ein...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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