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Ordnungsämter in Geislingen an der Steige - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(26)
Ordnungsamt
0.72 km von Geislingen an der Steige
Anschrift:Schlossgasse 3, 73312 Geislingen an der Steige
Telefon:0733124252
Fax:0733124276
E-Mail:melanie.fuchs@geislingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-17 Uhr
(16)
Ordnungsamt des Landkreises
16.82 km von Geislingen an der Steige
Anschrift:Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen
Telefon:071612025101
Fax:071612025190
E-Mail:ordnungsamt@lkgp.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-15:30 Uhr
Di 7:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Geislingen an der Steige

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Ordnungsamt
8.51 km von Geislingen an der Steige
Anschrift:Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen
Telefon:0733478235
Fax:0733478299
E-Mail:gemeinde@deggingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 16-18 Uhr
Mi 14-16 Uhr
Do 7:30-12 Uhr
(4)
Ordnungsamt
8.53 km von Geislingen an der Steige
Anschrift:Schloss 1-4, 73072 Donzdorf
Telefon:07162922304
Fax:07162922525
E-Mail:gisela.dresler@donzdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo, Di, Do 14.00-16.30 Uhr, Mi 14.00-18.00 Uhr
(2)
Ordnungsamt
9.55 km von Geislingen an der Steige
Anschrift:Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee
Telefon:073368116
Fax:073368189
E-Mail:rathaus@lonsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mi 13.00-17.30 Uhr, Do 13.00-16.00 Uhr jeden 1. Sa im Monat 9.00-12.00 Uhr
(3)
Ordnungsamt
9.67 km von Geislingen an der Steige
Anschrift:Heidenheimer Straße 30, 73079 Süßen
Telefon:0716296160
Fax:071629616114
E-Mail:info@suessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Mi 14-18 Uhr Fr 8-13 Uhr
(1)
Ordnungsamt
10.84 km von Geislingen an der Steige
Anschrift:Hauptstraße 100, 89558 Böhmenkirch
Telefon:07332960030
Fax:07332960050
E-Mail:gemeinde@boehmenkirch.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di, Mi, Fr 8:30-12 Uhr
Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ordnungsamt Geislingen an der Steige
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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