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Bafögstelle Heidelberg (Bafögamt)

Marstallhof 1, 69117 Heidelberg

(3.2 Sterne, 20 Bewertungen)
Telefon:06221545404
Fax:06221543524
E-Mail:bafoeg@stw.uni-heidelberg.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
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Es ist gängig, sein Anliegen an das Bafögamt schriftlich vorzutragen. Daher stellt ortsdienst.de Ihnen hier die Adresse für einen Brief an das Amt für BAFöG (Beraufausbildungsförderungsgesetz) in Heidelberg sowie Faxnummer und Mailadresse zur Verfügung.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Bafögamt-FAQ

Weitere Fragen

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Bafögamt Heidelberg: Informationen zu Bafögstelle Heidelberg

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Bafögstelle Heidelberg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Bafögstelle Heidelberg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Bafögamt

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) wurde seit seinem Inkrafttreten 1971 mehrmals neugefasst. Ziel des BAföGs ist die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich an Schüler und Studenten.

Studentenwerke und BAföG

Studentenwerke sind für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Studentenförderung zuständig. Die Studienfinanzierung im Rahmen des BAföGs ist eine der Hautaufgaben von Studentenwerken. In Rheinland-Pfalz sind Bafögämter aber direkt den Hochschulen angegliedert.

Förderungsfähige Ausbildungsarten

Förderungsfähig gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz sind Erstausbildungen. Daher greift das BAföG beim Besuch einer (Berufs-)Fachschule oder einer Schule des Zweiten Bildungsweges. Auch das Studium an einer Akademie oder Hochschule im In- und Ausland gilt als förderungsfähig.

Förderungsvoraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung gemäß BAföG ist, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht werden kann. Neben deutschen Staatsbürgern sind Ausländer nur mit einem ausbildungsunabhängigen Aufenthaltsrecht gemäß BAföG förderungsberechtigt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seiner nächsten Familienangehörigen. Eine Ausnahme bildet die elternunabhängige Förderung.