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Amt für Sport und Gesundheitsförderung in Heidelberg (Sportamt)

Tiergartenstr. 13/1, 69121 Heidelberg

(4.3 Sterne, 3 Bewertungen)
Telefon:062215134401
E-Mail:sportamt@heidelberg.de
Öffnungszeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Änderung meldenzur Webseite  

Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung ist für die allgemeine Sportpflege, -förderung und -werbung  verantwortlich.

  • Allgemeine Sportpflege, -förderung und -werbung
    (Sportförderrichtlinien)
  • Planung, Errichtung und Ausbau städtischer Sportanlagen
  • Verwaltung städtischer Sportanlagen (z. B. Sportplätze, Turnhallen - soweit nicht der Aufgabengruppe Schulwesen zugewiesen-, Schwimmhalle im Olympiastützpunkt Rhein-Neckar)
  • Unterhaltung der städtischen Sportanlagen durch städtische Sportplatzleiter
  • Einsatz Sportpädagogischer Berater in den einzelnen Sportarten und Vereinen
  • Ehrungen für sportliche Leistungen
  • Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur sportlichen Gesundheits- und Jugendförderung
  • Gesundheitsförderung


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Sportamt-FAQ

Weitere Fragen

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Sportamt Heidelberg: Informationen zu Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Amt für Sport und Gesundheitsförderung in Heidelberg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Amt für Sport und Gesundheitsförderung in Heidelberg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Sportamt Heidelberg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Sportamt

Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.

Zuständigkeiten der Sportbehörde

Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.

Verwaltung von Sportstätten

Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.

Sportanlagenvergabe

Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.

Beratungsangebote für Sport

Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.