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Anschrift: | Marktstraße 11, 89537 Giengen an der Brenz |
Telefon: | 073229522180 |
Fax: | 073229521101 |
E-Mail: | stadtverwaltung@giengen.de |
Anschrift: | Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213210 |
Fax: | 073213212410 |
E-Mail: | post@landkreis-heidenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lange Straße 58, 89542 Herbrechtingen |
Telefon: | 073249551307 |
Fax: | 07324955291307 |
E-Mail: | r.weiss@herbrechtingen.de |
Anschrift: | Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein |
Telefon: | 0907770946 |
Fax: | 0907770950 |
E-Mail: | verwaltung@syrgenstein.de |
Anschrift: | Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213273300 |
Fax: | 073213233300 |
E-Mail: | standesamt@heidenheim.de |
Anschrift: | Brenzer Straße 25, 89567 Sontheim an der Brenz |
Telefon: | 073251722 |
Fax: | 073251747 |
E-Mail: | info@sontheim-brenz.de |
Anschrift: | Marktplatz 9, 89561 Dischingen |
Telefon: | 07327810 |
Fax: | 073278143 |
E-Mail: | info@dischingen.de |
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Giengen an der Brenz liegt ca. 10km südöstlich von Heidenheim an der Brenz am Südrand der Schwäbischen Alb im Landkreis Heidenheim und wurde 1078 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Giengen in...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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