Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktstraße 11, 89537 Giengen an der Brenz |
Telefon: | 073229522530 |
Fax: | 073229521105 |
E-Mail: | stadtverwaltung@giengen.de |
Anschrift: | Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213210 |
Fax: | 073213212410 |
E-Mail: | post@landkreis-heidenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lange Straße 58, 89542 Herbrechtingen |
Telefon: | 073249551301 |
Fax: | 07324955291301 |
E-Mail: | j.baamann@herbrechtingen.de |
Anschrift: | Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein |
Telefon: | 0907770946 |
Fax: | 0907770950 |
E-Mail: | verwaltung@syrgenstein.de |
Anschrift: | Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213273200 |
Fax: | 073213233200 |
E-Mail: | recht.ordnung@heidenheim.de |
Anschrift: | Brenzer Straße 25, 89567 Sontheim an der Brenz |
Telefon: | 07325170 |
Fax: | 073251747 |
E-Mail: | info@sontheim-brenz.de |
Anschrift: | Marktplatz 9, 89561 Dischingen |
Telefon: | 073278123 |
Fax: | 073278143 |
E-Mail: | becker@dischingen.de |
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Giengen an der Brenz liegt ca. 10km südöstlich von Heidenheim an der Brenz am Südrand der Schwäbischen Alb im Landkreis Heidenheim und wurde 1078 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Giengen in...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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