Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 24, 89555 Steinheim am Albuch |
Telefon: | 0732996060 |
Fax: | 07329960612 |
E-Mail: | info@steinheim-am-albuch.de |
Anschrift: | Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213210 |
Fax: | 073213212410 |
E-Mail: | post@landkreis-heidenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herwartstraße 2, 89551 Königsbronn |
Telefon: | 07328962517 |
Fax: | 07328962527 |
E-Mail: | brigitte.klier@koenigsbronn.de |
Anschrift: | Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213273200 |
Fax: | 073213233200 |
E-Mail: | recht.ordnung@heidenheim.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 31, 89547 Gerstetten |
Telefon: | 0732384303 |
Fax: | 0732384309 |
E-Mail: | buergeramt@gerstetten.de |
Anschrift: | Hauptstraße 100, 89558 Böhmenkirch |
Telefon: | 07332960030 |
Fax: | 07332960050 |
E-Mail: | gemeinde@boehmenkirch.de |
Anschrift: | Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen |
Telefon: | 0736427500 |
Fax: | 073642727 |
E-Mail: | info@oberkochen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Am nordöstlichen Ende der Schwäbischen Alb ist Steinheim am Albuch gelegen. Die Gemeinde liegt im Steinheimer Becken, einem Kraterkessel zwischen 503 und 718 Meter Höhe mit einem Randdurchmesser von 3,5 km.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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