Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz |
Telefon: | 075318001401 |
Fax: | 075318001403 |
E-Mail: | Baurechtundumwelt@LRAKN.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Güttinger Straße 3, 78315 Radolfzell am Bodensee |
Telefon: | 0773281350 |
Fax: | 0773281400 |
E-Mail: | stadt@radolfzell.de |
Anschrift: | Auf der Breite 1, 78343 Gaienhofen |
Telefon: | 077359999125 |
Fax: | 077359999200 |
E-Mail: | johannes.wilhelm@gaienhofen.de |
Anschrift: | Adenauerstraße 4, 78333 Stockach |
Telefon: | 077718020 |
Fax: | 077718028000 |
E-Mail: | post@stockach.de |
Anschrift: | Lessingstraße 2, 78239 Rielasingen-Worblingen |
Telefon: | 07731932141 |
Fax: | 07731932155 |
E-Mail: | info@rielasingen-worblingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 88709 Meersburg |
Telefon: | 075324400 |
Fax: | 07532440222 |
E-Mail: | info@meersburg.de |
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Allensbach befindet sich am beliebten Ausflugsort Gnadensee, nahe dem berühmten Bodensee. Für die ganze Familie ist der Wild- und Freizeitpark Allensbach mit seinen über 350 Tieren ein Besuch wert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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