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Anschrift: | Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen |
Telefon: | 07624320 |
Fax: | 0762432211 |
E-Mail: | rathaus@grenzach-wyhlen.de |
Anschrift: | Palmstr. 3, 79539 Lörrach |
Telefon: | 076214100 |
Fax: | 076214101299 |
E-Mail: | mail@loerrach-landkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein |
Telefon: | 07621704306 |
Fax: | 07621704331 |
E-Mail: | stadt@weil-am-rhein.de |
Anschrift: | Luisenstraße 16, 79539 Lörrach |
Telefon: | 076214150 |
Fax: | 07621415308 |
E-Mail: | info@loerrach.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 79618 Rheinfelden |
Telefon: | 0762395209 |
Fax: | 076239511209 |
E-Mail: | info@rheinfelden-baden.de |
Anschrift: | Am Rathausplatz 6, 79589 Binzen |
Telefon: | 0762166080 |
Fax: | 07621660860 |
E-Mail: | gemeinde@binzen.de |
Anschrift: | Eisenbahnstraße 31, 79585 Steinen |
Telefon: | 0762791000 |
Fax: | 07627910022 |
E-Mail: | gemeinde@steinen.de |
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Im äußersten Südwesten Deutschlands, im Landkreis Lörrach liegt die Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Der Ort befindet sich traumhaft am südlichen Ausläufer des Südschwarzwaldes. Für das Museum Römervilla...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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