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Anschrift: | Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald |
Telefon: | 078219100350 |
Fax: | 078219100352 |
E-Mail: | bauordnung@lahr.de |
Anschrift: | Badstraße 20, 77652 Offenburg |
Telefon: | 07818050 |
Fax: | 07818059633 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Friesenheimer Hauptstraße 71/73, 77948 Friesenheim |
Telefon: | 078216337500 |
Fax: | 07821633790 |
E-Mail: | mreinbold@friesenheim.de |
Anschrift: | Hauptstraße 7, 77960 Seelbach |
Telefon: | 07823949442 |
Fax: | 07823949455 |
E-Mail: | gemeinde@seelbach-online.de |
Anschrift: | Kirchstraße 16, 77963 Schwanau |
Telefon: | 07824649932 |
Fax: | 078244009 |
E-Mail: | rathaus@schwanau.de |
Anschrift: | Rohanstraße 16, 77955 Ettenheim |
Telefon: | 07822432331 |
Fax: | 07822432399 |
E-Mail: | stadtbauamt@ettenheim.de |
Anschrift: | Victor-Kretz-Str. 2, 77723 Gengenbach |
Telefon: | 07803930187 |
Fax: | 07803930180 |
E-Mail: | info@stadt-gengenbach.de |
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Lahr/Schwarzwald liegt an der Schutter im Ortenaukreis, ca. 38km nördlich von Freiburg im Breisgau am Westrand des Schwarzwaldes und wurde wohl 1278 zur Stadt erhoben. Zu den bekanntesten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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