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Anschrift: | Hauptstraße 53, 73540 Heubach |
Telefon: | 0717318140 |
Fax: | 0717318149 |
E-Mail: | info@heubach.de |
Anschrift: | Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen |
Telefon: | 073615031511 |
Fax: | 073615031737 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mulfinger Straße 2, 73575 Leinzell |
Telefon: | 071759982024 |
Fax: | 071759982010 |
E-Mail: | info@leinzell.de |
Anschrift: | Hauptstraße 100, 89558 Böhmenkirch |
Telefon: | 07332960030 |
Fax: | 07332960050 |
E-Mail: | gemeinde@boehmenkirch.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd |
Telefon: | 071716033210 |
Fax: | 071716033299 |
E-Mail: | ordnungsamt@schwaebisch-gmuend.de |
Anschrift: | Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen |
Telefon: | 0736427500 |
Fax: | 073642727 |
E-Mail: | info@oberkochen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen |
Telefon: | 071717030 |
Fax: | 0717170380 |
E-Mail: | info@mutlangen.de |
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Heubach im Ostalbkreis liegt in der Randzone der Metropolregion Stuttgart am Rand des Remstals und wurde 1234 erstmals urkundlich erwähnt. Am Schwäbische-Alb-Nordrand-Weg gelegen, bietet Heubach seinen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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